Geschäftsstelle des Kreisheimatbundes Neuss e.V.
im Archiv des Rhein-Kreis Neuss
Unsere Geschäftsstelle steht Ihnen bei allen Fragen und Anregungen zum Kreisheimatbund Neuss gerne zur Verfügung. Die Geschäftsstelle befindet sich im Archiv im Rhein-Kreis Neuss in Dormagen-Zons:
Archiv im Rhein-Kreis Neuss
Schloßstraße 39
41541 Dormagen
Fon: 02133 530210
Mail: kreisheimatbund@rhein-kreis-neuss.de
Web: www.archiv-im-rhein-kreis-neuss.de
Das Archiv im Rhein-Kreis Neuss ist für den Rhein-Kreis Neuss, die Städte Dormagen, Jüchen und Grevenbroich sowie für die Gemeinde Rommerskirchen zuständig. Auf der Grundlage des Landesarchivgesetzes für Nordrhein-Westfalen hat das Archiv die Aufgabe, die archivwürdige Überlieferung seines Zuständigkeitsgebietes zu verwahren, zu erhalten, zu erschließen und nutzbar zu machen. Das Archiv versteht sich darüber hinaus als zentrale Dokumentationsstelle für die Geschichte des Rhein-Kreises Neuss und der Kommunen in seinem Sprengel. In Form von Ausstellungen, Vorträgen, Exkursionen und Publikationen betreiben die Mitarbeiter des Archivs historische Bildungsarbeit. Das Archiv im Rhein-Kreis Neuss betreibt Außenstellen in Jüchen und Grevenbroich.
Als „historisches Gedächtnis“ des Kreisgebietes bietet das Archiv im Rhein-Kreis Neuss
• das Schriftgut des Rhein-Kreises Neuss und seiner Rechtsvorgänger seit 1815,
• das Schriftgut der in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Kommunen und ihrer Rechtsvorgänger seit 1815,
• eine mehrere tausend Bände umfassende heimatgeschichtliche und geschichtswissenschaftliche Bibliothek (darunter der Sonderbestand „Bibliothek Schloss Dyck“),
• eine fast vollständige Überlieferung der seit den 1830er Jahren im Kreisgebiet erschienenen Zeitungen,
• zahlreiche historische Sammlungen (u.a. Fotos und Dias, Land- und Katasterkarten, Münzen und Notgeldscheine, Privaturkunden, Grafiken, Siegel),
• Nachlässe von Personen und Vereinen,
• Personenstandsregister der Kommunen in seinem Zuständigkeitsbereich seit 1798.
Die Bestände des Archivs im Rhein-Kreis Neuss stehen im Rahmen der Benutzungsordnung und gesetzlicher Sperrfristen jedem geschichtlich Interessierten offen.